Training in Coronazeiten – Stand 6.5.2020

Training in Coronazeiten – Stand 6.5.2020

Entsprechend den von der Landesregierung erlassenen Verordnungen gelten auf dem Vereinsgelände des PHV Misburg folgende Regeln:
1. Die Abstandsregel muss auf dem Vereinsgelände jederzeit eingehalten werden.
2. Besuchern und Gästen ist das Betreten des Vereinsgeländes bis auf Weiteres untersagt.
3. Personen mit Krankheitssymptomen, die mit einer Coronainfektion im Zusammenhang stehen können (z.B. Fieber, Husten, Halsschmerzen), dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. Bitte nehmt auch leichte Symptome ernst und meldet euch vom Training ab!4. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außerhalb der Trainingsplätze wird empfohlen.
5. Das Vereinsgelände darf nur in Absprache mit dem Trainer während der mit dem Trainer vereinbarten Trainingszeit betreten werden. Der Gassigang sollte möglichst vor Betreten des Vereinsgeländes in der weiteren Umgebung erfolgen. Nach Beendigung des Trainings ist das Vereinsgelände umgehend zu verlassen.
6. Zusammenkünfte mit mehr als 2 Personen (auch outdoor!) außerhalb des Trainings sind nicht gestattet.
7. Vereinsmitglieder dürfen das Vereinsheim nur zur Benutzung der Sanitäranlagen betreten.
8. Der Getränkeverkauf findet weiterhin statt, die Getränke werden von den Trainern selbst oder von einer vom Trainer vorab bestimmten Person aus dem Vereinsheim herausgeholt.
9. Die Trainer werden gebeten die Trainingsgestaltung so vorzunehmen, dass die Abstandsregel jederzeit eingehalten werden kann. Das kann den Aufbau, die Gruppengröße, die Trainingsmethoden, usw. betreffen.
10.Beim Auf- und Abbau von Trainingsgeräten werden Handschuhe getragen.
11. Die Trainer müssen Teilnehmerlisten führen.

Wir bitten alle Mitglieder den oben genannten Regeln zu folgen und die notwendigen Änderungen und Einschränkungen zum Schutz der Gesundheit zu akzeptieren. Der Vorstand ist für Anregungen und Verbesserungsvorschläge jederzeit offen.
Bitte wendet euch bei Verstößen an die Trainer bzw. an die Vorstandsmitglieder, damit Abhilfe getroffen werden kann.

Der Vorstand